Teilnahmebedingungen
1. Gesundheit
Jeder kann am Schwimmunterricht teilnehmen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihr Kind zu Beginn des Kurses frei von ansteckenden Krankheiten und körperlich belastbar ist. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Kinderarzt. Kursrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen der Kursleitung mitgeteilt werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie das Informationsblatt zum Säuglings- und Kleinkinderschwimmen erhalten, gelesen haben und akzeptieren (nur für Säuglings- und Kleinkinderschwimmkurse mit Eltern).
2. Anmeldung
Mit der Erstanmeldung kommt ein Vertrag für die erste Kursreihe zustande, der sich automatisch um weitere Kursreihen verlängert, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird (s. Punkt 4). Der Kunde wird rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist von „Viva Wassermäuse“ per Email über die nächste Kursreihe, Kurstermine und Kursgebühren informiert und an die Kündigungsfrist erinnert. Mit der Erstanmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der ersten Kursgebühr und der einmaligen Anmeldegebühr in Höhe von 20,-€ bzw. 10,-€ für Geschwisterkinder sowie aller weiteren Kursgebühren während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Der Anmeldende erhält vor Kursbeginn eine Anmeldebestätigung. Kurzfristige Änderungen der Kurszeiten und Kursleiter sowie des Kursortes während der gesamten Laufzeit des Vertrages bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist Viva Wassermäuse“ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird dann vollständig erstattet.
3. Zahlung
Die Kursgebühr wird spätestens eine Woche vor Kursbeginn per SEPA Lastschrift eingezogen (Konto bei der Sparkasse Köln Bonn: IBAN DE59 3705 0198 1072 5236 97 BIC COLSDE33XXX, Kontoinhaberin Carole Schifflers). Im Falle einer Rücklastschrift fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Anderenfalls kann „Viva Wassermäuse“ den Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.
4. Rücktritt
Der Kunde hat nach Erstanmeldung ein schriftliches Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ ist diesem Fall fällig. Bei einem späteren Rücktritt, Nichterscheinen des Teilnehmers oder bei Nichtnutzung der Leistung entsteht kein Rückforderungs- oder Minderünderungsanspruch des Beitrags. Die gesamte Kursgebühr ist fällig, es sei denn ein Ersatzteilnehmer wird benannt. Eine spätere Kündigung des Vertrages hat schriftlich bis spätestens 8 Wochen vor dem letzten Termin der jeweils laufenden Kursreihe zu erfolgen. Der Abmeldende erhält immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die nächste Kursreihe als gebucht. Das Recht beider Vertragsparteien zur außenordentlichen Kündigung bleibt hiervon unbeührt.
5. Ausfall
Für ausgefallene Stunden von „Viva Wassermäuse“ werden Ersatztermine angeboten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr oder auf Schadenersatz. Nicht wahrgenommene Termine von Kursteilnehmern werden nicht rückerstattet und können nicht nachgeholt werden.
Ausnahme: Bei ärztlich attestierter krankheitsbedingter Kursunterbrechung (wenn Ihr Kind mehr als die Hälfte des gesamten Kurses an aufeinander folgenden Wochen krank ist) wird die Hälfte der versäumten Termine für den nächsten Kurs gutgeschrieben. Geld wird nicht zurückerstattet.
6. Haftung
„Viva Wassermäuse“ haftet nicht für Sach- und Personenschaden, es sei denn ein Verschulden liegt seitens der Kursleitung vor. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. „Viva Wassermäuse“ haftet vor und nach dem Unterricht nicht für Verletzungen, Unfälle und Schäden an anderen Badegästen sowie Einrichtungsgegenständen, die der Kursteilnehmer verursacht bzw. erleidet. Hier haften Eltern für Ihre Kinder. „Viva Wassermäuse“ haftet ferner nicht für Diebstälhle oder Verlust von Gegenständen. Kursteilnahme und Benutzung des Bades erfolgen für Kursteilnehmer, Eltern und Begleitpersonen auf eigene Gefahr.
Schwimmkurse ohne Begleitperson (Frosch-, Seepferdchen-, Bronze-, Silber und Goldkurse): Die Aufsichtspflicht des Kursleiters beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern bzw. Begleitperson an den Kursleiter am Beckenrand und endet nach dem Schwimmunterricht und Übergabe des Kindes vom Kursleiter an die Eltern bzw. Begleitperson am Beckenrand. Vor und nach dem Unterricht besteht für „Viva Wassermäuse“ keine Aufsichtspflicht für die Kursteilnehmer. Die Begleitpersonen müssen die Kinder selber in die Umkleiden, Duschen und zu den Toiletten bringen.
7. Hausordnung
Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist zu beachten. Das Bad darf nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden. Bei Zuwiderhandlungen kann der Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Kursgebühr. !!! Das Bad darf nur in geeigneter Badebekleidung betreten werden !!!
8. Schlussbestimmung
Sollte eine der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt der restliche Vertrag sowie die weiteren Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Anstelle dieser nichtigen oder unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bedingungen ein.
Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen. Ferner bestätige ich, das Informationsblatt zum Säuglings- und Kleinkinderschwimmen bzw. zum Frosch- und Seepferdchen erhalten und gelesen zu haben.
Stand: 01.02.2022, Carole Schifflers, Im Selch 16, 50129 Bergheim-Glessen