AGB
Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Viva Wassermäuse mit ihren Kunden, soweit im Einzelfall nichts gesondert vereinbart wird.
2. Gesundheit
Jeder kann am Schwimmunterricht teilnehmen, sofern er körperlich belastbar ist und keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Kinderarzt. Kursrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen bei Kursbeginn der Kursleitung mitgeteilt werden.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Webseite www.viva-wassermaeuse.de. Mit der Anmeldung wird ein Vertrag zwischen der Schwimmschule Viva Wassermäuse und dem Kunden verbindlich geschlossen. Nach Beendigung des Kurses endet automatisch der Vertrag.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und die freien Kursplätze werden nach Verfügbarkeit und unter Berücksichtigung von Alter und Leistungsstand vergeben (homogene Gruppenbildung). Für die Buchung eines Folgekurses erhält der Kunde zur Kursmitte (Mitte Mai und Mitte November) eine E-Mail von Viva Wassermäuse und wird über die nächste Kursreihe, Kurstermine und Kursgebühren informiert. Die Plätze sind vorerst für die aktiven Kursteilnehmer reserviert und werden nach Ablauf der internen Anmeldefrist an wartenden Kindern vergeben und online freigeschaltet. Die Anmeldung für einen Folgekurs muss in schriftlicher Form per E-Mail erfolgen und ist rechtsverbindlich.
4. Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages vollständig fällig und im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen (Konto bei der Sparkasse Köln Bonn: IBAN DE59 3705 0198 1072 5236 97 BIC COLSDE33XXX, Kontoinhaberin Carole Schifflers). Der Kunde erteilt hierzu ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Die Belastung des Kontos erfolgt frühestens nach Rechnungsdatum bzw. zum in der Anmeldebestätigung mitgeteiltem Datum. Nach Wunsch kann die Kursgebühr in eine oder zwei Raten eingezogen werden.
Mit der Erstanmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der einmaligen Anmeldegebühr in Höhe von 24,-€ bzw. 12,-€ für Geschwisterkinder. Der Kunde kann der Belastung innerhalb von 8 Wochen ab dem Belastungsdatum widersprechen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sollte der Lastschrifteinzug nichtmöglich sein, trägt der Kunde die von dem Kreditinstitut in Rechnung gestellte Rücklastschriftgebühr, sofern er dies zu vertreten hat (bspw. durch nicht gedecktes Konto, falsche Bankverbindung, nicht mehr vorhandenes Konto).
5. Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Der Kunde hat nach Erstanmeldung ein Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen. Die Rücktrittserklärung ist an info@viva-wassermaeuse.de zu richten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ zu zahlen, wenn die Kündigung nicht auf einem von Viva Wassermäuse zu vertretender Grund beruht. Sollte der Kursteilnehmer nach Ablauf der 2 Wochen die Leistung nicht im Anspruch nehmen oder zu den Schwimmstunden nicht erscheinen bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Kursgebühr, es sei denn, Viva Wassermäuse hat das Nichterscheinen zu vertreten (bspw. falsche Benennung von Kurszeit oder Kursort).
Kann der Platz an einem für den Kurs geeigneten Ersatzteilnehmer neu vergeben werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ erhoben. In diesem Fall wird die Kursgebühr anteilig wahlweise rückerstattet oder für einen späteren Kurs gutgeschrieben. Maßgeblich für die anteilige Rückerstattung oder Gutschreibung ist das Einstiegsdatum des Ersatzteilnehmers.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außenordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
6. Ausfall/Rücktritt durch Viva Wassermäuse
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist Viva Wassermäuse berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird dann vollständig erstattet. Bei Nichtzahlung der Kursgebühr hat Viva Wassermäuse das Recht, nach einer erfolglosen Abmahnung den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Platz wird dann von Viva Wassermäuse an ein anderes Kind vergeben. Viva Wassermäuse behält sich vor, aus wichtigen organisatorischen Gründen (z.B. Schließung des Schwimmbades, Erkrankung oder sonstiger Ausfall von Lehrkräften, behördliche Auflagen) die Kurszeit, den Kursort oder den Kursleiter vor Kursbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrages geringfügig zu ändern. In diesem Fall wird Viva Wassermäuse den Kursteilnehmer unverzüglich informieren.
Für ausgefallene Stunden von Viva Wassermäuse werden Ersatztermine angeboten. Einzelne Ersatztermine werden in den Schulferien zu den gewohnten Kurszeiten und ggf. auf Feiertage verlegt. Sie können auch in anderer Gruppenzusammensetzung an einem anderen Tag stattfinden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr oder auf Schadenersatz besteht nicht. Bei Ausfällen über mehrere Wochen hinweg werden die Termine in der Regel nach Kursende zu den gewohnten Kurszeiten nachgeholt.
Nicht wahrgenommene Termine von Kursteilnehmern werden nicht rückerstattet und können nicht nachgeholt werden.
Ausnahme: Bei ärztlich attestierter krankheitsbedingter Kursunterbrechung (wenn Ihr Kind mehr als 4 Wochen an aufeinanderfolgenden Terminen krank ist) kann die Hälfte der versäumten Termine nachgeholt werden oder für den nächsten Kurs gutgeschrieben. Geld wird nicht zurückerstattet.
Kann Ihr Kind aufgrund einer länger andauernden Krankheit oder Verletzung nicht mehr den Schwimmkurs fortführen, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist durch ein ärztliches Attest zu belegen. In diesem Fall wird die Kursgebühr anteilig für die noch nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten erstattet. Bereits absolvierte oder begonnene Kursstunden werden nicht rückerstattet.
Wird ein Schwimmbad in Fällen höherer Gewalt geschlossen (insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien oder Pandemien), ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Die Vertragspflichten sind ausgesetzt und leben nach dem Ende des außergewöhnlichen Ereignisses wieder auf. Sollte das Ereignis länger als ein Jahr andauern, sind beide Parteien nach Ablauf des Jahres berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
7. Haftungsausschluss
Die Aufsichtspflicht des Kursleiters beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern/Begleitperson an den Kursleiter an der Glastür zwischen Umkleide/Beckenrand (Fortunabad), an der Tür Umkleide/Beckenrand (Sportparkbad) und an der Glastür zwischen Vorraum/Beckenrand (Oleanderbad) und endet nach dem Schwimmunterricht und Übergabe des Kindes vom Kursleiter an die Eltern/Begleitperson an der Glastür/Umkleidetür. Den Eltern/Begleitpersonen obliegt vor Kursbeginn und nach Kursende die alleinige Fürsorge- und Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Sie müssen ihre Kinder selbst in die Umkleiden, Duschen und zu den Toiletten bringen. Bei den Säuglings-, Kleinkinder- und Wassergewöhnungskursen besteht für die Eltern/Begleitperson eine ergänzende Fürsorge- und Aufsichtspflicht auch während der Kursdurchführung.
Viva Wassermäuse haftet, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet Viva Wassermäuse, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet Viva Wassermäuse nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Die Haftung von Viva Wassermäuse ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert. Die sich aus Vorstehendem ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden von Viva Wassermäuse nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
8. Hausordnung
Alle Mitarbeiter von Viva Wassermäuse üben das Hausrecht aus und sind gegenüber den Eltern bzw. Begleitpersonen und den Kursteilnehmern jederzeit weisungsbefugt. Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist zu beachten. Das Bad darf nur in geeigneter Badebekleidung betreten werden. Der Bereich des Bades, hinter dem die Aufsichtspflicht des jeweiligen Kursleiters beginnt, siehe Nr. 6 der AGB, darf nur in Anwesenheit des jeweiligen Kursleiters betreten werden.
Wenn der Schwimmunterricht durch Kursteilnehmer gestört wird, sich Kursteilnehmer oder Begleitperson nicht an die Hausordnung halten oder den Anweisungen des Kursleiters nicht folgen, kann der jeweilige Kursteilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn er nach zwei Abmahnungen das entsprechende Verhalten fortsetzt. Die Vergütungspflicht bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschrift des § 628 Abs. 2BGB bestehen.
9. Schlussbestimmung
Sollte eine der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt der restliche Vertrag sowie die weiteren Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Anstelle dieser nichtigen oder unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bedingungen ein.
Stand: 01.11.2025, Carole Schifflers, Im Selch 16, 50129 Bergheim-Glessen
